Anwendbares Arbeitsrecht bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen

Der EuGH (Urteil vom 15.03.2011 – C-29/10) hatte über die Frage zu entscheiden, welches Recht welchen Staates auf einen Arbeitsvertrag Anwendung findet, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten ausübt.

Im vom EuGH zu entscheidenden Fall ging es um einen Lkw-Fahrer, der in Deutschland wohnt und seit 1998 als Fahrer bei einer Gesellschaft in Luxemburg beschäftigt gewesen ist.

Die Arbeitgeberin ist auf den Transport von Blumen und anderen Pflanzen von Dänemark vor allem nach Deutschland spezialisiert, liefert allerdings auch in andere EU-Länder.

Die Abstellplätze für die Lkw befinden sich in Deutschland, wo die beklagte Arbeitgeberin aber weder einen Gesellschaftssitz hatte noch über Geschäftsräume verfügte.  (mehr …)

Von Sina, vor