Allgemein
Verminderung der Grunderwerbssteuer bei Übernahme der Nebenkosten durch den Verkäufer
Der BFH hat jetzt ein wichtiges Urteil (Urteil vom 17.04.2013, II R 1/12) gefällt, nach dem die Grunderwerbssteuer nur auf den reinen Wert des Grundstückes zu beziehen ist. Wenn sich der Verkäufer verpflichtet, die Nebenkosten zu übernehmen, dann ist der Kaufpreis zu einem Teil dafür gezahlt, dass man einen Kostenerstattungsanspruch Weiterlesen…