Formularklausel Haustierhaltung unwirksam bei „freiem Ermessen“ des Vermieters

Nach einem aktuellen Hinweisbeschluss des BGH vom 25.09.2012 zum Aktenzeichen IIX ZR 329/11 (LG Hamburg, Urteil 01.11.2011, Az 316 S 50/11 / AG Hamburg, Urteil 23.02.2011, Az 46 C 114/10) ist eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag unzulässig, wonach der Mieter Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (Ziervögel usw.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten darf und jede weitere Entscheidung über Haustierhaltung im freien Ermessen des Vermieters liegen soll. (mehr …)

Von Sina, vor