Vermieter darf keine Inkassokosten fordern

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 16.05.2014 zum Aktenzeichen 17 C 443/13 kann ein gewerblicher Großvermieter von seinem Mieter keine Inkassokosten ersetzt verlangen, die dadurch angefallen sind, dass er zur Beitreibung von Mietrückständen ein Inkassounternehmen eingeschaltet hat. Das Gericht hat entschieden, dass der Vermieter die Anmahnung ausstehender Mieten Weiterlesen…

Von Sina, vor