Allgemein
Betriebskostennachforderung bei Insolvenz des Mieters, § 109 I 2 InsO
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 13.04.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 295/10 ist bei der Insolvenz eines Mieters die Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung für einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung eine Insolvenzforderung, und zwar selbst dann, wenn die Nebenkostenabrechnung erst zu einem Zeitpunkt nach Insolvenzeröffnung erstellt wurde. (mehr …)