Haftung bei sukzessiver Unternehmensübernahme

Wer ein bestehendes Unternehmen (nicht Geschäftsanteile an einer Gesellschaft) kauft und das Unternehmen unter der bisherigen Firmenbezeichnung weiterführt, haftet für die in dem Unternehmen begründeten Verbindlichkeiten, auch wenn er hiervon bei Unternehmenserwerb keine Kenntnis hatte. In einem vom BGH entschiedenen Fall stellte eine GmbH Industriefußböden her. Später wurde von den Weiterlesen…