Allgemein
Verweigerte Instandhaltungsarbeiten können fristlose Kündigung nach sich ziehen
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 15.04.2015 zum Aktenzeichen VIII ZR 281/13 muss ein Vermieter bei Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter in der Wohnung verweigert, nicht zwingend eine Duldungsklage erheben, um die Arbeiten durchführen zu können, sondern kann das Mietverhältnis auch fristlos wegen unberechtigter Verweigerung des Zutritts zur Wohnung kündigen. (mehr …)