Abmahnanwalt kann sich wegen Beihilfe zum Betrug strafbar machen

Das Amtsgericht Marburg hat mit Urteil vom 8. Februar 2010 ein interessantes Urteil in einem Abmahnfall gefällt:

Der Kläger war auf ein Internetportal hereingefallen, welches scheinbar kostenlos Programme zum Download anbot. Tatsächlich wurde der Nutzer darüber getäuscht, dass er ein Abonnementvertrag für 24 Monate abschloss, bei dem er € 8,00/Monat zahlen muss. Die Hinweise hierauf waren so versteckt angebracht, dass der normale Nutzer es übersehen würde. Das Amtsgericht Marburg sah hierin eine Betrugshandlung, da der Nutzer über die tatsächliche Kostenpflichtigkeit getäuscht wurde. (mehr …)

Von Sina, vor