Hamburg: Kappungsgrenze auf 15% gesenkt

Ab 01.09.2013 sind in Hamburg Mieterhöhungen nur noch eingeschränkt möglich. Am 01.09.2013 tritt eine Rechtsverordnung in Kraft, wonach die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20% auf 15% sinkt. Der Vermieter darf mithin in 3 Jahren die Miete künftig nur noch um 15% anheben und nicht mehr – wie Weiterlesen…

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Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

Das BAG hat in einem Urteil vom rechtmäßig 21. Juli 2009 – 1 AZR 566/08 – entschieden, dass die Betriebsparteien eine Höchstgrenze für eine Sozialplanabfindung vorsehen können. Eine solche Kappungsgrenze behandelt alle davon betroffenen Arbeitnehmer gleich. Diese Gruppenbildung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. (mehr …)

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