Vorsicht beim Kauf ehemaliger öffentlich geförderter Wohnungen!

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Bremen vom 13.11.2014 zum Aktenzeichen 10 C 0131/14 kann der Erwerber einer ehemals öffentlich geförderten Wohnung unter Umständen niemals eine Eigenbedarfskündigung für die Wohnung aussprechen, wenn der Mieter einen klassischen Genossenschaftsmietvertrag hatte oder ein Mietvertrag einer Behörde oder eines großen Wohnungsunternehmens, da in diesem meist eine Selbstbeschränkung unter Verzicht auf die Eigenbedarfskündigung enthalten ist.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger als Vermieter im Jahre 2002 von einem Wohnungsunternehmen eine ehemals öffentlich geförderte Wohnung erworben, die ursprünglich der Unterbringung von Bediensteten der Oberfinanzdirektion Bremen diente. (mehr …)

Von Sina, vor