Mitverschulden des Pferdehalters bei durch einen Gasbrenner eines Heißluftballons verursachter Panik eines Reitpferdes

Insbesondere Schweine und Pferde geraten leicht in Panik, wenn ihnen etwas unheimlich oder unbekannt erscheint. Ein vorbeifahrender Heißluftballon kann die Tiere insoweit erschrecken.

Kommt es hierbei zur Verletzung von Tieren, begehren die Tierhalter oftmals vorschnell Schadensersatz. Zwar normiert § 33 LuftVG eine Gefährdungshaftung, allerdings wird von den Anspruchstellern häufig übersehen, dass es für den Nachweis des Schadens auch des Nachweises einer Kausalität bedarf. Hieran scheitern viele der Schadensersatzprozesse. Wenn beispielsweise der Tierhalter behauptet, es sei aufgrund des Erschreckens der Tiere zu einem Abort gekommen oder das Tier hätte in der Folge gelahmt, so stellt sich zurecht die Frage, ob wirklich die Panik Auslöser war oder irgendein anderes Ereignis. Umfangreiche Sachverständigenverfahren ergeben häufig, dass eine Ursächlichkeit nicht gegeben ist. Zudem ist Folgendes zu beachten: (mehr …)