BGH: Keine regelmäßige Kontrollpflicht des Vermieters für Kohleöfen oder Elektroinstallation

Nach einem aktuellen Beschluss des BGH vom 01.06.2011 zum Az. VIII ZR 310/10 ist ein Vermieter ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, Kohleöfen in der Wohnung seines Mieters regelmäßig kontrollieren zu lassen. Wenn kein Anlass für den Verdacht besteht, dass der Kohleofen defekt sein könnte, ist der Vermieter von sich aus nicht verpflichtet, in der Wohnung installierte Öfen bzw. deren Wandanschlüsse ohne besonderen Anlass auf Funktionsfähigkeit oder Dichtigkeit zu kontrollieren. (mehr …)

Von Sina, vor