Kein Laminat gegen den Willen des Mieters

Nach einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 01.07.2015 zum Aktenzeichen 13 S 154/14 darf der Vermieter den vorhandenen Teppichboden nicht gegen den Willen des Mieters gegen Laminat tauschen.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter die Wohnung bei Mietbeginn mit Teppichboden übergeben und vermietet. Als dieser Teppichboden nach einem Jahrzehnt verschlissen war, verlangte der Mieter vom Vermieter den Austausch des Bodens. (mehr …)

Von Sina, vor