Allgemein
Detailliertes Lärmprotokoll für Mietminderung nicht erforderlich
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 29.02.2012, Aktenzeichen VIII ZR 155/11, ist ein Mieter nicht zwingend verpflichtet, zum Nachweis der Berechtigung einer Mietminderung ein detailgetreues, tägliches Lärmprotokoll zu führen. Im Einzelnen: (mehr …)