Allgemein
Kein Ersatz vom Nachbarn für Leitungsführung über sein Grundstück
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 02.12.2011 – Az. V ZR 119/11 – muss ein Eigentümer den Eigentümer des Nachbargrundstückes nicht dafür entschädigen, dass dieser die Leitungsführung über sein Grundstück duldet, damit der andere Eigentümer mit Wasser, Strom oder Telekommunikation versorgt wird. (mehr …)