Luftsicherheitspläne für Luftfahrtunternehmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 185/2010; § 9 LuftSiG

Zusammenwirken von § 9 LuftSiG; Verordnung (EG) 300/208 und VO (EU) 185/2010

Die Gesetzes- und Verordnungslage für die Erstellung von Luftsicherheitsplänen bzw. für die Einhaltung von Luftsicherheitsmaßnahmen ist verwirrend. In der Verordnung (EG) 300/208 ist normiert, dass jedes Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm aufstellt, es anwendet und fortentwickelt. In § 9 LuftSiG ist allerdings geregelt, dass die Verpflichtung, einen Luftsicherheitsplan vorzulegen auf Unternehmen beschränkt ist, die Luftfahrzeuge über 5,7t betreiben. (mehr …)

Von Sina, vor