Mieterakte ist keine Personalakte: Mieter hat keinen Anspruch auf Tilgung einer Abmahnung aus seiner Mieterakte

Nach einem aktuellen Urteil des Landgericht Berlin vom 13.03.2015, Aktenzeichen 65 S 396/14, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine unberechtigte Abmahnung zurücknimmt und aus seiner Mieterakte entfernt.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einer Wohnung seinen Mieter abgemahnt, weil er davon ausging, dass dieser sie unberechtigt gewerblich nutzt. Der Mieter konnte im Nachhinein nachweisen, dass dem nicht so war – die Abmahnung war also unberechtigt.

Der Mieter verlangt auf dem Klageweg vom Vermieter die Tilgung der Abmahnung aus seiner Mieterakte. Der Vermieter weigert sich, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Akte zu entfernen. Er beruft sich darauf, dass eine Mieterakte keine Personalakte ist. (mehr …)

Von Sina, vor