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Vermieter kann Müllschlucker abschaffen
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Wedding vom 05.04.2011 zum Az. 16 C 513/10 ist es zulässig, dass der Vermieter einen Müllschlucker in einer Wohnanlage schließt, ohne dass die Mieter Anspruch auf Beibehaltung dieser Bequemlichkeit haben und ohne dass ihnen ein Recht zur Mietminderung zusteht. Das Gericht hat dem klagenden Vermieter, Weiterlesen…