Gewerberaummietrecht: Keine Minderungsmöglichkeit für Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 27. Mai 2015 Az. XII ZR 66/13 hat ein Mieter, der bei Mietende nicht pünktlich räumt, nicht nur die Pflicht, gemäß § 546 a BGB eine laufende monatliche Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Flächen zu zahlen, sondern er hat darüber hinaus auch keine Möglichkeit, diese Nutzungsentschädigung wegen Mängeln der Mietsache zu kürzen. (mehr …)

Von Sina, vor