Allgemein
Alte Nutzungsgenehmigung kann vom neuen Vermieter nicht einfach widerrufen werden
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 12.12.2013 zum Aktenzeichen 432 C 25060/13 kann der Erwerber eines Grundstückes als neuer Vermieter einem Mieter nicht die Genehmigung für die Nutzung einer Dachterrasse entziehen, die der alte Vermieter Jahrzehnte vorher gegeben hatte. (mehr …)