Keine Mietminderung bei Schallschutz nach DIN-Vorschriften

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 07.07.2010, Aktenzeichen VIII ZR 85/09, darf ein Mieter die Miete nicht mindern, wenn seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der den DIN-Vorschriften entspricht, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert mit der Begründung, dass seine Wohnung eine unzureichende Trittschalldämmung zur darüber liegenden Wohnung habe.  (mehr …)

Von Sina, vor