Allgemein
Stellplatz darf auch am ganz rechten Rand beparkt werden
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 11.06.2013 zum Aktenzeichen 415 C 3398/13 ist man als Nutzer eines Pkw-Stellplatzes nicht verpflichtet, sich unbedingt mittig auf diesen Platz zu stellen. (mehr …)