Neuregelungen durch die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Die DL-InfoV legt allen Dienstleistern besondere Informationspflichten auf. Davon betroffen sind auch Rechtsanwälte, da diese Dienstleister im Sinne der DL-InfoV sind (vgl § 1 Abs. 1 DL-InfoV iVm Art 2 RL 2006/123/EG).

Was sich genau ändert soll hier anhand einer kurzen Zusammenfassung der DL-InfoV dargestellt werden.

Grundsätzlich unterscheidet die DL-InfoV zwischen Informationen die dem Mandanten stets zur Verfügung zu stellen sind (§ 2) und solchen die nur auf Anfrage zur Verfügung zu stellen sind (§ 3). (mehr …)