Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisekosten – beruflich/privat – sind grundsätzlich abzugsfähig

Der große Senat des BFH (GrS 1/06) hat seine gesamte bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der Reisen in jedem Falle insgesamt als Einheit zu beurteilen sind. Wenn also ein Reiseabschnitt privat veranlasst war, so hat dieses regelmäßig dazu geführt, dass die Reise einen privaten Charakter hatte, selbst dann, wenn der private Teil der Reise kürzer ist als der berufliche Teil. (mehr …)

Von Sina, vor