Mieter muss bei Renovierungsabgeltung auch die Umsatzsteuer erstatten

Nach einem aktuellen BGH Urteil vom 16.06.2010 – Az: VIII ZR 280/09 – ist der Mieter verpflichtet, bei einer gültigen Quotenklausel auch anteilige MWSt zu zahlen. Im Einzelnen:

Vermieter und Mieter stritten um anteilige Kosten für künftige Schönheitsreparaturen. Im Mietvertrag war eine gültige Quotenklausel enthalten, wonach der Mieter zeitanteilig für die Kosten der Schönheitsreparaturen aufzukommen hat, bevor diese fällig werden. Die Kosten sollten dabei aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes ermittelt werden.  (mehr …)

Von Sina, vor