Kein Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters um jeden Preis

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 21.04.2010 zum Aktenzeichen IIX ZR 131/09 kann ein Mieter vom Vermieter nicht Mangelbeseitigung um jeden Preis verlangen. Hat die Mietsache einen Mangel und kann der Vermieter nachweisen, dass die Beseitigung überobligationsmäßig teuer ist und der erforderliche Aufwand die „Opfergrenze“ überschreitet, ist er nicht zwingend zur Beseitigung dieses Mangels verpflichtet.  (mehr …)