Gesetzliches Rauchverbot ist kein Mangel der Mietsache

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 13.07.2011 zum Az. XII ZR 189/09 hat der Pächter einer Gaststätte keinen Schadenersatzanspruch gegen den Verpächter auf Erstattung von Umsatzrückgängen nach einem gesetzlichen Rauchverbot.

Der Pächter hatte im Jahre 2005 eine Gaststätte gepachtet, die aus zwei nicht miteinander verbundenen Räumen bestand. Im Februar 2008 trat in Rheinland-Pfalz ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, wonach in der Gaststätte das Rauchen nicht mehr zulässig war. Der Pächter hat vom Verpächter erfolglos die Schaffung eines Raucherbereiches, der den gesetzlichen Anforderungen genügt, verlangt. Jetzt fordert er vom Verpächter Schadenersatz für die Umsatzeinbußen. (mehr …)

Von Sina, vor