Allgemein
Keine Nachrüstpflicht des Vermieters im Hinblick auf den Schallschutz
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 05.06.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 287/12 ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Schallisolierung einer älteren Wohnung nachzurüsten, wenn er im darüber liegenden Bereich der Wohnung Dachgeschosswohnungen ausgebaut und dort nur geringfügige Veränderungen am Estrich vorgenommen hat. Im Einzelnen: (mehr …)