Allgemein
Vermieter muss Schimmelgutachten nicht an Mieter herausgeben
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Bad Segeberg vom 07.06.2012 zum Aktenzeichen 17 C 21/12 ist ein Vermieter nicht verpflichtet, ein auf eigene Kosten in Auftrag gegebenes Gutachten über etwaige Feuchtigkeitsursachen einer Wohnung an den Mieter herauszugeben. (mehr …)