Geltendmachung von Schmerzensgeld für ein Unfallopfer und Geltendmachung des Sachschadens für einen Pkw-Eigentümer gegen den Unfallgegner sind zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten

Immer wieder wird kritisch hinterfragt, ob die Geltendmachung von Schadensersatz für ein Unfallopfer in Form von Schmerzensgeld und die Geltendmachung des Sachschadens für den Pkw-Eigentümer zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind. Dies hat jetzt das Amtsgericht Hamburg in einer Entscheidung vom 16.02.2012 – 20 a C 259/11 umfangreich beleuchtet und bejaht. Tatsächlich Weiterlesen…