Allgemein
Kein Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 10.04.2014 zum Az. VII ZR 241/13 hat der Auftragnehmer bei Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Bezahlung des Werklohns – selbst dann nicht, wenn verabredet war, dass nur ein Teil „schwarz“ bezahlt werden soll. (mehr …)