Widerruf der Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger oder flugmedizinischer Zentren rechtswidrig und ohne Rechtsgrundlage

Kurzfassung eines Vortrages von Rechtsanwalt Stefan Hinners vor fliegerärztlichen Sachverständigen auf der Medizin Stuttgart am 30. Januar 2010
In einem Verwaltungsrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ging es im Oktober 2009 um die Frage, welche Rechtsgrundlage der Widerruf oder die Einschränkung der Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger hat. Die  Aufsicht führende Stelle hatte argumentiert, dass die Anerkennung mit Nebenbestimmungen versehen werden kann (§ 24 e Ziff. 6 LuftVZO). Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig argumentierte die zuständige Stelle, diese Nebenbestimmung sei, dass ein Teil der Sachverständigentätigkeit gar nicht ausübt werden dürfe. (mehr …)

Von Sina, vor

Haftung bei sukzessiver Unternehmensübernahme

Wer ein bestehendes Unternehmen (nicht Geschäftsanteile an einer Gesellschaft) kauft und das Unternehmen unter der bisherigen Firmenbezeichnung weiterführt, haftet für die in dem Unternehmen begründeten Verbindlichkeiten, auch wenn er hiervon bei Unternehmenserwerb keine Kenntnis hatte. In einem vom BGH entschiedenen Fall stellte eine GmbH Industriefußböden her. Später wurde von den Weiterlesen…