Keine Haftung des Vermieters für die Stromkosten des Mieters

Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung vom 02.07.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 316/13 haftet der Vermieter nicht für nicht bezahlte Stromkosten des Mieters.

Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer sein Grundstück im Jahre 2007 an seinen Sohn verpachtet. Im Pachtvertrag war vorgesehen, dass der Pächter sich auf eigene Kosten mit Strom versorgt und sich hierzu beim zuständigen städtischen Stromversorger anmeldet. (mehr …)

Von Sina, vor