Kein Dekorationsrecht des Mieters im Treppenhausbereich

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Köln vom 15.07.2011 zum Az. 220 C 27/11 darf der Mieter einer Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters im Treppenhaus keine Bilder aufhängen.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter den Bereich rund um seine Eingangstür im Treppenhaus dekorationsmäßig dadurch ein bisschen „aufgefrischt“, dass er dort eigene Bilder (mit Rahmen) aufgehängt hatte. Der Vermieter war hiermit nicht einverstanden und hat auf Entfernung derselben geklagt und gewonnen. (mehr …)

Von Sina, vor