Wer ins Ausland will darf untervermieten
Nach einem BGH-Urteil vom 11.06.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 349/13 kann der Vermieter einem Mieter, der aufgrund eines Auslandsaufenthaltes beruflich für einige Zeit seine Wohnung nicht nutzen kann, die Untervermietung der Wohnung nicht verbieten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht die komplette Wohnung untervermietet, sondern sich ein Zimmer zurückbehält und nur Teile der Wohnung weitergibt. (mehr …)