Wer ins Ausland will darf untervermieten

Nach einem BGH-Urteil vom 11.06.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 349/13 kann der Vermieter einem Mieter, der aufgrund eines Auslandsaufenthaltes beruflich für einige Zeit seine Wohnung nicht nutzen kann, die Untervermietung der Wohnung nicht verbieten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht die komplette Wohnung untervermietet, sondern sich ein Zimmer zurückbehält und nur Teile der Wohnung weitergibt. (mehr …)

Von Sina, vor

Volljährige Kinder dürfen auch ohne Untermieterlaubnis in die Wohnung aufgenommen werden

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Potsdam vom 04.09.2012 zum Aktenzeichen 4 S 96/12 darf ein Wohnungsmieter auch ohne Erlaubnis seines Vermieters volljährige leibliche Kinder in seiner Wohnung aufnehmen. Dies ist selbst in dem Fall zulässig, dass die Kinder vorher bereits ausgezogen waren und einen eigenen Hausstand begründet hatten, also in die Familie zurückkommen. (mehr …)

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