EUGH stärkt die Rechte der Piloten – das Urlaubsentgelt umfasst auch Zulagen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einer Entscheidung vom 15. September 2011 festgestellt, dass Linienpiloten während ihres Jahresurlaubes nicht nur Anspruch auf ihr Grundgehalt haben, sondern dass, wenn sie zusätzlich eine Flugstunden- oder Abwesenheitszulage erhalten, diese anteilig auch dem Urlaubsentgelt zuzuschlagen ist. Die anderslautende arbeitsvertragliche Regelung der British Airways Weiterlesen…