Allgemein
Sechsmonatige Verjährung aus § 548 BGB beginnt nicht zwingend bei Schlüsselrückgabe an den Hausmeister
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 23.10.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 402/12 beginnt die sechsmonatige Verjährung aus § 548 I BGB grundsätzlich zwar in dem Augenblick, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. (mehr …)