Neuregelungen durch die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Die DL-InfoV legt allen Dienstleistern besondere Informationspflichten auf. Davon betroffen sind auch Rechtsanwälte, da diese Dienstleister im Sinne der DL-InfoV sind (vgl § 1 Abs. 1 DL-InfoV iVm Art 2 RL 2006/123/EG).

Was sich genau ändert soll hier anhand einer kurzen Zusammenfassung der DL-InfoV dargestellt werden.

Grundsätzlich unterscheidet die DL-InfoV zwischen Informationen die dem Mandanten stets zur Verfügung zu stellen sind (§ 2) und solchen die nur auf Anfrage zur Verfügung zu stellen sind (§ 3). (mehr …)

Fluglehrer und Flugschüler fliegen meistens unversichert

Was viele Flugschüler und Fluglehrer nicht wissen:

Für sie ist meistens nur eine Sitzplatz-Unfallversicherung abgeschlossen, die nur einen pauschalierten Schadensersatz für Invalidität und Tod bietet.

Wird der Flugschüler bei einem Schulungsunfall verletzt, so besteht hierfür regelmäßig kein Versicherungsschutz. In der Passagier-Haftpflichtversicherung besteht nämlich keine Deckung für den Flugschüler.  (mehr …)

Von Sina, vor