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verstopfte Dachrinne

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Keine Haftung des Vermieters für eine verstopfte Dachrinne im Sommer

Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.03.2013 (Az. I-24 U 256/11) kann ein Mieter einer Lagerhalle nicht erwarten, dass ein Vermieter im Sommer quasi einmal im Monat die Dachrinnen des Objektes kontrolliert, um Verstopfungen zu vermeiden. (mehr …)

Von Sina, vor 13 Jahren
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