Sperrmüllkosten künftig als Betriebskosten umlagefähig

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 13.01.2010 zum Aktenzeichen VIII 137/09 sollen – zumindest für preisgebundenen Wohnraum – künftig Kosten des Vermieters für die Abfuhr von Sperrmüll im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlagefähig sein. Dies soll selbst dann gelten, wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt, sondern nach Bedarf in regelmäßigen Abständen. Dabei Weiterlesen…

Von Sina, vor