Mehr Entscheidungsfreiheit des Vermieters bei der Modernisierung

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 14.09.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 10/11 muss ein Vermieter dem Mieter nicht beliebige Modernisierungsarbeiten in der Wohnung gestatten, die diese auf eigene Kosten durchführen will.

Im vorliegenden Fall wollte der Mieter auf eigene Kosten eine moderne Heizungsanlage installieren (Gas-Etagenheizung), weil die Wohnung teilweise mit Kachelöfen, teilweise noch mit einer alten Elektroheizung beheizt wurde.  (mehr …)

Von Sina, vor