Kein Eigenbedarf für KG oder OHG

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 15.12.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 210/10 kann eine Personenhandelsgesellschaft ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfes eines ihrer Gesellschafter kündigen.

Im vorliegenden Fall hatte eine GmbH & Co. KG einem Ehepaar eine Wohnung vermietet und dieses Mietverhältnis dann wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil ein Gesellschafter die Wohnung für sich selbst benötigte. Als der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, kam es zur Räumungsklage.  (mehr …)

Von Sina, vor