§ 554 BGB: Modernisierungsmaßnahmen – Pflicht des Vermieters, auf den tatsächlichen Wohnungszustand abzustellen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 10.10.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 25/12 muss der Vermieter bei Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und der damit zusammenhängenden Frage, ob eine wirkliche Verbesserung der Mietsache eintritt, auf den tatsächlichen Wohnungszustand abstellen und nicht auf den Zustand, den er selbst bei Mietbeginn als Ist-Zustand übergeben hat. (mehr …)

Von Sina, vor