Beweislast für Mängel der Kaufsache nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Der BGH (Urteil vom 09.03.2011 – VIII ZR 266/09) hatte über die immer wieder auftretende Frage zu entscheiden, wer die Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten durch den Verkäufer trägt.

Im hier streitgegenständlichen Fall beanstandete der klagende Käufer bereits kurz nach Übergabe eines von der Beklagten erworbenen Neuwagens verschiedene Mängel, darunter ein Fehler des Motors, der sich in Zündaussetzern, sporadischem Leistungsverlust und Rütteln des Motors zeigte.  (mehr …)

Von Sina, vor