Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung auch bei schon erstattetem Guthaben möglich

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 12.01.2011 zum Az.: VIII ZR 296/09 darf ein Vermieter, der über die Nebenkosten schon abgerechnet und ein sich hieraus ergebendes Guthaben an den Mieter ausgekehrt hat, die Nebenkostenabrechnung trotzdem noch korrigieren und gegebenenfalls eine Nachforderung stellen, wenn das Guthaben jetzt geringer ausfällt oder Weiterlesen…

Von Sina, vor