Allgemein
Keine überzogenen Anforderungen an Eigenbedarfskündigung
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 06.07.2011 zum Az. VIII ZR 317/10 genügt es für die Begründung einer Eigenbedarfskündigung, wenn der Vermieter die Person benennt, für die er die Wohnung braucht, um anschließend sein Interesse an der Herausgabe der Wohnung zu erläutern. (mehr …)