Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages

Der BGH (Urteil vom 03.11.2010 – VIII ZR 337/09) hatte zu entscheiden, ob ein Käufer, der eine Sache im Wege eines Fernabsatzvertrages erworben hatte, nach dem Widerruf des Vertrages Anspruch auf volle Kaufpreisrückzahlung hat, wenn er die Sache zuvor genutzt hat.

Internet-Händler sind regelmäßig sehr verärgert darüber, dass sich Kunden Sachen bestellen, diese kurz benutzen und dann binnen der Widerrufsfrist wieder zurück geben und zu keiner Zeit beabsichtigt haben, die Sachen auch tatsächlich zu erwerben. (mehr …)

Von Sina, vor