Allgemein
Wohnungsgenossenschaft: Das Werben mit Fotos von Mietern in einer Genossenschaftsbroschüre ist zulässig
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 08.04.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 197/13 darf eine Wohnungsbaugenossenschaft in einer Mieterbroschüre Bilder veröffentlichen, auf der ihre Mieter als Teilnehmer an einem von der Genossenschaft veranstalteten Fest zu erkennen sind. (mehr …)