Mietminderung bei periodisch auftretenden Mängeln

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 15.12.2010 zum Az. XII ZR 132/09 kann der Mieter eines Gewerberaumes (hier: Kinderarztpraxis) die Miete für einen unstreitig auftretenden Mangel nur für die Monate mindern, wo der Mangel sich tatsächlich auch realisiert.

Im vorliegenden Fall sind die Räume der Praxis im Sommer wegen zu hoher Temperaturen nur eingeschränkt nutzbar, weil sie sich erheblich überhitzen und der Vermieter hier eine Klimaanlage einbauen müsste, um den Mangel abzustellen.

Nach Auffassung des BGH ist eine Mietminderung zwar zulässig, allerdings nur in den Monaten, wo die Überhitzung sich tatsächlich auch realisiert, also nicht in den Herbst- und Winterzeiten.  (mehr …)