Umgang mit Mietnomaden

Entgegen allgemeiner Auffassung ist es nicht unmöglich, sog. „Mietnomaden“ in den Griff zu bekommen. Problematisch werden Mietnomaden erst dann, wenn ein Vermieter über Monate untätig bleibt und sich die immer zahlreicher werdenden Mängelrügen der Mietnomaden tatenlos anhört, ohne gegen die ständigen Mietkürzungen in irgendeiner Form vorzugehen, insbesondere, ohne die Kündigung des Mietvertrages nach § 543 II  BGB zu erklären.  (mehr …)