LUFTFAHRT-BUNDESAMT AUF ABWEGEN: GESETZESWIDRIGE EINSCHRÄNKUNGEN DES LBA BEIM ERWERB VON MUSTERBERECHTIGUNGEN
15.12.09 (Luftrecht)
Der Erwerb von Musterberechtigungen regelt sich – für Hubschrauberpiloten – nach JAR-FCL 2.261. Die entsprechende Regelung findet sich in JAR-FCL 1.261 für Flächenpiloten. Ausbildungslehrgänge für eine Musterberechtigung dürfen nach der jeweiligen Norm, Unterziffer C (1) ausführen: FTOs, TRTOs oder Luftfahrtunternehmer oder Hersteller oder unter besonderen Umständen ein für den jeweiligen Zweck anerkannter Lehrberechtigter. Diese eindeutige [...]